Auftrag
Der Auftrag ist im Suchtgesetz des Kantons St. Gallen und in der Leistungsvereinbarung beschrieben, welche der Zweckverband mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons abgeschlossen hat.
Dienstleistungen
a) Beratung und Betreuung
Beratung beinhaltet einerseits die prozess-, ressourcen- und lösungsorientierte Unterstützung von Klientinnen und Klienten mit dem Ziel der gesundheitlichen und/oder psychosozialen Stabilisierung oder Verbesserung ihrer Lebensqualität, andererseits auch die Vermittlung von Informationen und Auskünften an von der Suchtthematik mittelbar betroffene Personen, Institutionen oder Organisationen.
Betreuung meint die professionelle psychosoziale, soziale und eventuell medizinische Unterstützung und Begleitung von Personen mit einer Suchtproblematik bei der Bewältigung ihres Alltages.
Beratung und Betreuung von Personen, die von Suchtproblemen betroffen oder suchtgefährdet sind
Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen von Personen mit Suchtproblemen oder mit einer Suchtgefährdung
Beratung von Behörden, Lehrkräften und anderen ratsuchenden Personen und Institutionen zum Thema Sucht
Vermittlung von und Zusammenarbeit (inkl. Nachbetreuung) mit anderen suchtspezifischen Angeboten, Institutionen und Organisationen
Durchführung von gesetzlichen Maßnahmen, sofern diese aus suchtberaterischer Sicht sinnvoll sind
Kriseninterventionen im Rahmen des regulären Beratungsangebotes
Vermittlung oder Organisation von Sachhilfeleistungen
Maßnahmen der HIV-/AIDS-/STD-Prävention im Kontext Sucht (Abgabe von sterilen Injektionsmaterialien und Kondomen, Vermittlung oder Durchführung von HIV-Testberatungen).
b) Beratung von "FiaZ/FuD" -Klientinnen und Klienten
Der Träger ist frei, erweiterte Leistungen - wie beispielsweise Abstinenzkontrollen durch Atemlufttests – anzubieten.
c) Präventionstätigkeit
Die Präventionstätigkeit der Fachstelle für Suchthilfe umfasst im Wesentlichen die Sekundärprävention (Früherfassung). Dabei wird versucht, Verhaltensweisen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen – wie beispielsweise problematischer Suchtmittelkonsum – führen können, möglichst frühzeitig zu erkennen und eine weitere Entwicklung in diese Richtung zu verhindern. Aktivitäten im Bereich der Früherfassung sind deshalb auf Strukturen angewiesen, die es ermöglichen, ein zielgerichtetes Handeln zu planen, umzusetzen und zu koordinieren.
Die Fachstelle für Suchthilfe beteiligt sich im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen an:
Aufbau und Pflege von Kontakten zu sekundärpräventiv relevanten Zielgruppen in ihrem Einzugsgebiet
Orientierung von sekundärpräventiv relevanten Zielgruppen über Ursachen und Manifestationsformen von Sucht
Vermittlung von und Zusammenarbeit mit Institutionen aus dem Präventionsbereich bei größeren Projekten
Präventionsprojekten, namentlich im Rahmen der fachspezifischen Informationsvermittlung.
d) Projektarbeit
Initiierung und fachliche Beratung oder Durchführung von lokalen Projekten im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.
e) Öffentlichkeitsarbeit
Aktive Bekanntmachung der Angebote und Aufgaben der ambulanten Suchthilfe im Allgemeinen und der Fachstelle für Suchthilfe im Speziellen.
f) Arztdienst
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Personal der Fachstelle für Suchthilfe und wo immer möglich mit den praktizierenden Ärztinnen und Ärzten des Einzugsgebiets. Die Trägerschaft bestimmt dafür eine Stellenärztin oder einen Stellenarzt.
Die Stellenärztin oder der Stellenarzt gewährleistet die Erfüllung der medizinischen Aufgaben der Fachstelle für Suchthilfe. Dazu gehören insbesondere:
Vermittlung, Organisation oder Durchführung von Substitutionsprogrammen (Methadon u.a) gemäss den kantonalen Empfehlungen
Vermittlung, Organisation oder Durchführung von medikamentösen Behandlungen (Antabus, Nemexin u.a.)
Vermittlung, Organisation oder Durchführung von Urin-, Atemluft- , Blut- und anderen Kontrollen
Vermittlung, Organisation oder Durchführung von medizinischen Abklärungen und Maßnahmen (z.B. Impfungen) sowie psychologischen und psychiatrischen Abklärungen
Fachspezifische Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle für Suchthilfe
Vertretung der Anliegen der Fachstelle für Suchthilfe in der Ärzteschaft der Region.
g) Weitere Aufgaben
Erkennung von Tendenzen und Problemstellungen im Suchtbereich; Ausarbeitung von Vorschlägen für geeignete Maßnahmen zu Handen des Gesundheitsdepartements. |